
Freiheit für Nasrin Hassani
Journalistin aus Bojnourd wegen kritischer Berichterstattung in Haft
Repression gegen unabhängige Stimmen im Iran
Die iranische Journalistin Nasrin Hassani, Chefredakteurin der Wochenzeitung Seyahat-e Shargh, befindet sich derzeit im Zentralgefängnis von Bojnourd – eine von mehreren Haftstrafen verbüßend, die sie wegen ihrer regierungskritischen Beiträge erhalten hat. Die alleinerziehende Mutter wurde in den vergangenen zwei Jahren mehrfach verhaftet, angeklagt und verurteilt – unter anderem wegen der Verbreitung regimekritischer Inhalte in sozialen Medien sowie wegen Verstoßes gegen die islamische Kleiderordnung.
Eine Chronik der Einschüchterung
Hassanis Verfolgung begann bereits im Mehr 1401 (Oktober 2022) im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten unter dem Slogan „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit). Damals wurde sie in Bojnourd von Sicherheitskräften verhaftet und kurze Zeit später gegen Kaution wieder freigelassen. In den darauffolgenden Monaten eröffnete die Justiz mehrere Verfahren gegen sie.
Am 20. Aban 1402 (11. November 2023) verurteilte das Strafgericht Bojnourd (Abteilung 103) sie zu sieben Monaten Haft wegen der „Verbreitung von Falschinformationen“ und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000.000 Toman wegen „Nichtbeachtung des islamischen Hidschab“ in der Öffentlichkeit.
Nur wenige Wochen später, im Azar 1402 (Dezember 2023), sprach das Revolutionsgericht Bojnourd ein weiteres Urteil aus: In Abwesenheit wurde Hassani durch Richter Habibollah Pirgazi zu einem Jahr Haft wegen „propagandistischer Aktivitäten gegen die Islamische Republik“ verurteilt – eine Folge ihrer journalistischen Arbeit in sozialen Netzwerken. Dieses Urteil wurde später vom Berufungsgericht der Provinz Nord-Khorasan bestätigt.
Am 15. Bahman 1402 (4. Februar 2024) wurde sie schließlich erneut festgenommen, nachdem sie sich bei der Staatsanwaltschaft der Abteilung für Vollstreckung strafrechtlicher Urteile gemeldet hatte. Sie wurde zur Verbüßung ihrer siebenmonatigen Haftstrafe ins Gefängnis von Bojnourd überstellt.
Zudem war sie bereits im Tir 1403 (Juli 2024), während eines Hafturlaubs, von Sicherheitskräften festgenommen worden – dieses Mal wegen ihrer Berichterstattung über die Präsidentschaftswahl. Sie wurde in diesem Zusammenhang wegen „Verbreitung von Lügen“ zu einer weiteren Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Eine Zusammenlegung der verschiedenen Urteile steht bis heute aus; ein Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde abgelehnt.
Alleinerziehend – und im Visier des Staates
Nasrin Hassani ist Mutter eines jugendlichen Sohnes, für dessen Fürsorge sie allein verantwortlich ist. Die politischen Repressionen gegen sie führten bereits vor ihrer Inhaftierung dazu, dass sie ihre berufliche Tätigkeit verlor. Mutter und Sohn lebten zuletzt unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen. Mit der Verhaftung der Mutter steht der Jugendliche nun vor der Herausforderung, völlig auf sich allein gestellt zu sein – emotional wie finanziell.
Rechtsstaatlichkeit nur Fassade – in Wahrheit herrscht Willkür
Der Fall Nasrin Hassani zeigt eindrücklich, dass die Islamische Republik Iran zwar den Anschein eines rechtsstaatlichen Systems wahrt, jedoch in der Praxis willkürlich und repressiv handelt. Verfahren gegen Regimekritiker*innen wie Hassani werden häufig intransparent, unfair und ohne rechtsstaatliche Standards geführt. Hassani wurde mehrfach in Abwesenheit verurteilt, ihre Verfahren willkürlich aufgespalten oder nicht zusammengelegt, und sie verbüßt ihre Haftstrafe ohne die im Strafvollzug vorgeschriebene Trennung nach Art der Vergehen.
Diese gezielte Missachtung rechtlicher Prinzipien dient einem klaren Ziel: die Einschüchterung, Disziplinierung und letztlich das Schweigen unabhängiger Stimmen im Land. Der Rechtsstaat wird dabei zur Kulisse, die demokratische Legitimation vortäuschen soll – während hinter der Fassade politische Willkür herrscht.

